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Neuregelung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende
Mit dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds und des Kinderzuschlags vom (BGBl 2015 I S. 1202) erfolgte auch eine Änderung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende im Einkommensteuerrecht (§ 24b EStG). Diese steuerliche Neuregelung gilt bereits mit Wirkung vom . Vorliegend wird die neue Rechtslage dargestellt und eine Einschätzung abgegeben, ob die Neuerungen im Vergleich zur Altregelung eine Verbesserung darstellen.
Was ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?
Allgemeines
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende stellt einen steuerlichen Freibetrag für alleinerziehende Steuerpflichtige dar. Mit dem Freibetrag sollen die typischerweise höheren Lebensführungskosten dieser Personengruppe berücksichtigt werden und folglich zu einer steuerlichen Entlastung beitragen.
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird von der Summe der Einkünfte abgezogen, ebenso wie ein möglicher Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG) und der Freibetrag für Land- und Forstwirte (§ 13 Abs. 3 EStG). Das Ergebnis stellt den Gesamtbetrag der Einkünfte nach §2 Abs. 3 EStG dar.
Intention des Gesetzgebers
Die seitens der Bundesregierung in Auftrag geg...