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BFH | Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mietzinsen bei Überlassung von Messeflächen im Ausland
Die Hinzurechnung von Mietzinsen zur Ermittlung des Gewerbeertrags (§ 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG) setzt voraus, dass sich jene Entgelte auf die Benutzung solcher unbeweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens beziehen, die im Eigentum eines anderen stehen. Die aus diesem Gesetzeswortlaut abzuleitende fiktionale Annahme von Anlagevermögen als Tatbestandsvoraussetzung muss den konkreten Geschäftsgegenstand des Unternehmens berücksichtigen und sich soweit wie möglich an den betrieblichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen orientieren ( NWB HAAAA-90824; NWB ZAAAA-95017; NWB XAAAE-73558). Eine Geschäftstätigkeit als sog. Durchführungsgesellschaft schließt die Annahme von (fiktionalem) Anlagevermögen an den angemieteten Messeflächen a...