Rabattfreibetrag nach § 8 Abs. 3 EStG
für eine nicht am freien Markt erhältliche Fahrkarte
Leitsatz
1. Fahrvergünstigungen,
die die DB AG den ihr zugewiesenen Beamten bzw. den Ruhestandsbeamten
des früheren Sondervermögens Deutsche Bundesbahn gewährt, sind grundsätzlich
nach § 8 Abs. 3 EStG steuerbegünstigt.
2. Für
die Frage, ob eine Dienstleistung im Sinne des § 8 Abs. 3 EStG vorliegt,
die die Bahn nicht überwiegend an (frühere) Arbeitnehmer erbringt,
ist auf die Beförderungsleistung und nicht auf die Fahrkarte abzustellen.
Der Rabattfreibetrag nach § 8 Abs. 3 EStG ist daher auch für eine
nicht am freien Markt erhältliche Fahrkarte für (frühere) Mitarbeiter
und deren Angehörige zu gewähren.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2017 S. 6 Nr. 50 DStRE 2018 S. 341 Nr. 6 OAAAG-36499
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 01.12.2016 - 3 K 588/16
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