Bemessungsgrundlage für die sog. 1%-Regelung bei
Sonderausstattungen
Leitsatz
Bemessungsgrundlage für die sog. 1%-Regelung sind bei einem Fahrzeug alle Ausstattungsmerkmale, für die der Hersteller am
Stichtag eine Preisempfehlung angibt (Listenpreis), auch wenn es sich dabei um vom Hersteller in der Preisliste als „Sonderausstattung”
bezeichnete Ausstattungsmerkmale (Anschluss an , BStBl 2005 II S. 563) handelt.
Im Fahrzeug verbaute Ausstattungsmerkmale, für die der Hersteller am Stichtag keine Preisempfehlung abgegeben hat, sind mit
den Kosten als Sonderausstattung anzusetzen.
Fundstelle(n): UAAAG-36497
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Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 02.11.2016 - 4 K 90/16
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