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Umsatzsteuer | Zimmerüberlassung in einem Stundenhotel
Das BMF hat zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG bei der stundenweisen Überlassung von Hotelzimmern Stellung genommen ( NWB NAAAG-35150).
Hintergrund: Mit Urteil vom - V R 30/14 NWB MAAAF-07661 (Kurzinfo StuB 2015 S. 942 NWB WAAAF-09525) hat der BFH zur Frage der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Zimmerüberlassung in einem „Stundenhotel“ Stellung genommen. Der BFH sieht die halbstündige oder stundenweise Überlassung von Zimmern in einem „Stundenhotel“ mit nur geringfügigen begleitenden Leistungen als umsatzsteuerfreie Vermietungsleistung nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG an.
Weil keine „Beherbergung“ i. S. von § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG vorliege, wenn die äußeren Umstände ergeben, dass der Schwerpunkt der Leistung in der Einräumung der Möglichkeit liegt, in den Räumen ...