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Bilanzierung eines Pre-Opening Zuschusses beim Mieter und Vermieter
I. Sachverhalt
Mitte 01 gelingt es der V-Immobilien KG, für ein im Bau befindliches Einkaufszentrum die Elektrofachmarktkette M als Ankermieter zu gewinnen. M wird für eine hohe Kundenfrequenz und damit bessere Vermietbarkeit der übrigen Flächen sorgen. Wegen der Ankerstellung verlangt M einen „Rabatt“ auf die sonst ortsübliche Miete. Die Parteien finden folgende Lösung für einen Zehnjahresvertrag:
M zahlt auf Basis der sonst ortsüblichen Quadratmetermiete eine Jahresmiete von 100 T€ ab Mietbeginn ;
V gewährt am einen Pre-Opening Zuschuss von 200 T€ zur pauschalen Beteiligung an den mit der Eröffnung des Elektrofachmarkt verbundenen Kosten (Werbung, Gewinnung Personal, Ladeneinrichtung usw.).
II. Fragestellung
Wie ist der Pre-Opening Zuschuss bei Vermieter (V) und Mieter (M) zu bilanzieren?
III. Lösungshinweise
1. Der wirtschaftliche Gehalt des Zuschusses
Der Pre-Opening Zuschuss ist keine unentgeltliche Leistung, sondern dient im Rahmen kaufmännischer Abwägung der Adjustierung der Miete an die besonderen Vorteile eines Ankermieters. Die ökonomische Betrachtung führt daher (Abzinsungseffekte vernachlässigt) zu folgendem Ergebnis:...