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Online-Nachricht - Donnerstag, 02.02.2017

Arbeitsrecht | Mindestlöhne ab (Deutsche Rentenversicherung)

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat eine Liste der in verschiedenen Branchen geltenden Mindestlöhne zusammengestellt.

Hintergrund: Ab dem ist der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 € je Zeitstunde auf 8,84 € gestiegen. In bestimmten Fällen ergeben sich nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz allerdings andere Branchenmindestlöhne.

Einige davon hat die Deutsche Rentenversicherung in einer Liste zusammengestellt (Stand ):


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Branche
Mindestlohn in €
West
Ost
Abfallwirtschaft
9,10
9,10
Aus- und Weiterbildung
14,60
14,60
Baugewerbe (Lohngruppe 1)
11,30
11,30
Dachdeckerhandwerk
12,25
12,25
Elektrohandwerk
10,65
10,40
Fleischwirtschaft
8,75
8,75
Gebäudereiniger (Lohngruppe 1)
10,00
9,05
Gerüstbauerhandwerk
10,70
10,70
Land-, Forstwirschaft und Gartenbau
8,60
8,60
Maler und Lackierer (Lohngruppe 1)
10,10
10,10
Pflege
10,20
9,50
Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
11,35
11,00
Textil- und Bekleidungsindustrie
8,84
8,84
Wäscherei
8,75
8,75

Quelle: "summa summarum" Ausgabe 01/2017

Fundstelle(n):
TAAAG-36308