Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "G-CSF-Flüssigformulierung" – wesentliche Änderungen an dem technischen System für die elektronische Aktenführung beim DPMA - zur sachgerechten Bewertung, ob eine Zurückverweisung an das DPMA wegen fehlerhafter Verfahrensführung auszusprechen ist
Leitsatz
G-CSF-Flüssigformulierung
Seit dem Jahr 2014 hat das Deutsche Patent- und Markenamt wesentliche Änderungen an dem technischen System für die elektronische Aktenführung in Patent- und Gebrauchsmusterverfahren vorgenommen.
Diese Änderungen erlauben in solchen Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren, die noch nach dem anfänglichen technischen System der elektronischen Aktenführung beim DPMA geführt worden sind, bei einer Ermessensentscheidung nach § 79 Abs. 3 Nr. 2 PatG i. V. m. § 18 Abs. 2 Satz 1 GebrMG eine wesentlich leichtere Gewichtung der Bedenken, die der Senat in seiner Grundsatzentscheidung vom , Az.: 35 W (pat) 413/12 - Fahrradgetriebenabe - gegen dieses anfängliche System geltend gemacht hat.
Fundstelle(n): PAAAG-36305
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Online-Dokument
BPatG, Beschluss v. 14.06.2016 - 35 W (pat) 416/13
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