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Atypischer Unterbeteiligungsvertrag: Mindestanforderung an die Stimmrechtsregelung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB AAAAG-35941 Die Gestaltung von atypischen Unterbeteiligungsverträgen unterliegt der gesellschaftsrechtlichen Vertragsfreiheit. Dies wiederum führt in der Praxis regelmäßig zu einigen Unklarheiten in Bezug auf die Feststellung einer steuerlich anzuerkennenden Mitunternehmerstellung. Die hohe Anzahl an Verfahren vor dem BFH über die Vergabe von ausreichenden Rechten für eine zu entfaltende Mitunternehmerinitiative zeigt, dass offenbar ein gewisser Interpretationsbedarf der gesetzlichen Vorschriften besteht.
Ausführlicher Beitrag s. .
Motivation für eine atypisch stille Unterbeteiligung
[i]Vorstufe zu späterer HauptbeteiligungDurch die im Jahr 2016 beschlossene und in Kraft getretene Erbschaftsteuerreform rückt auch die Unterbeteiligung im Rahmen von Strukturierungen einer Unternehmensnachfolge in den Fokus. Sie stellt schon zu Lebzeiten des Gesellschafters eine Möglichkeit dar, eines seiner Kinder an dem Unternehmen zu beteiligen. Bei dieser Form einer geplanten Unternehmensnachfolge werden die Kinder nur indirekt beteiligt, ohne dass dieser Vorgang publiziert wird. Da mit dem Abschluss des Beteiligungsvertrags in der Regel keinerlei Haftungsrisiken verbunden sind, eignet sich diese...