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BGH 25.01.2017 VIII ZR 249/15, NWB 6/2017 S. 406

Mietrecht | Betriebskostennachforderung bei verspäteter WEG-Abrechnung

Der Vermieter einer Eigentumswohnung kann grds. nicht nach Ablauf der Jahresfrist (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB) für die Abrechnung über die Betriebskosten eine Nachforderung geltend machen, wenn der WEG-Verwalter verspätet abgerechnet hat. Im Streitfall war die Beklagte Mieterin einer in einer Wohnungseigentumsanlage gelegenen Wohnung des Klägers, für die sie neben der Nettomiete monatliche Betriebskostenvorauszahlungen zu entrichten hatte. Der Mietvertrag enthielt eine handschriftliche Ergänzung, wonach die Betriebskosten jährlich nach Genehmigung der Abrechnung in der Eigentümerversammlung mit dem [i]Zu den formellen Anforderungen einer Betriebskostenabrechnung Lemke, NWB 14/2016 S. 1022Mieter abgerechnet werden. Die Betriebskosten für die Jahre 2010 und 2011 rechnete der Kläger gegenüber der Beklagten erst mit Schreiben vom ab, nachdem die Wohnun...

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