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Umsatzsteuer | Zimmerüberlassung in einem „Stundenhotel“
Mit Urteil vom - V R 30/14 NWB MAAAF-07661 hatte der BFH zur Frage der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Zimmerüberlassung in einem „Stundenhotel“ S. 404Stellung genommen. Der BFH sieht die halbstündige oder stundenweise Überlassung von Zimmern in einem „Stundenhotel“ mit nur geringfügigen begleitenden Leistungen als umsatzsteuerfreie Vermietungsleistung nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG an. Da auch keine „Beherbergung“ i. S. von § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG vorliege, komme (auch) eine Besteuerung mit dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG nicht in Betracht. Mit werden Abschn. 4.12.9 Abs. 1 und Abschn. 12.16 UStAE geändert. Die Grundsätze des Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.