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Einkommensteuer | Barausgleich des Stillhalters bei Optionsgeschäften als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Bei Optionsgeschäften führt der im Rahmen des Basisgeschäfts gezahlte Barausgleich vor Einführung der Abgeltungsteuer sowohl beim Stillhalter als auch beim Optionsinhaber zu Einkünften aus Termingeschäften nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG a. F. (2) Der Barausgleich ist beim Stillhalter auch nach Einführung der Abgeltungsteuer als Verlust aus einem Termingeschäft nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG abzugsfähig (entgegen BStBl 2012 I S. 953, zuletzt geändert durch [i]Grundlagen „Abgeltungsteuer“ NWB MAAAE-27762 BStBl 2016 I S. 85, Rn. 26 und 34).
Interessant ist insbesondere die Rechtslage seit 2009. Die Finanzverwaltung muss ihre Beurteilung abermals korrigieren. Der Kläger räumte am Kaufoptionen auf den Dow Jones Euro-Stoxx-50-Index mit der Verpflichtung ein, zum Ende der La...