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Kontingentierungsverfahren in NRW
[i] OFD NRW „Das Kontingentierungsverfahren“ In Nordrhein-Westfalen wird – als Versuchsmodell zur Lösung der sog. Fristenproblematik bei der Abgabe von Steuererklärungen – zurzeit das sog. Kontingentierungsverfahren durchgeführt. Eine erfolgreiche Teilnahme am Kontingentierungsverfahren führt pauschal und ohne Fristverlängerungsantrag für bis zu 25 % der von den Steuerberatern abzugebenden Jahressteuererklärungen zu einer allgemeinen Fristverlängerung bis zum 28.2. des Zweitfolgejahres.
[i]Baum, NWB 36/2016 S. 2706Die Neuregelung der Steuererklärungsfristen durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens entfaltet erst Wirkung für Steuererklärungen, die ab dem für die Veranlagungszeiträume ab 2018 einzureichen sind. Bis zur Wirksamkeit dieser Regelungen wird das Kontingentierungsverfahren in der bisherigen Form fortgeführt.