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Die erste Tätigkeitsstätte in der aktuellen Rechtsprechung
FG Niedersachsen - 9 K 130/16, FG Hamburg - 6 K 20/16 und FG Rheinland-Pfalz - 2 K 2581/14
Seit dem wird im Reisekostenrecht die erste Tätigkeitsstätte eines Arbeitnehmers definiert. In den vergangenen Monaten haben sich verschiedene Finanzgerichte mit der ersten Tätigkeitsstätte von Arbeitnehmern beschäftigt. Die Urteile können erhebliche Auswirkungen auf die Zuordnung einer ersten Tätigkeitsstätte haben, weil sie zum Teil, anders als bisher angenommen, in ihrer Rechtsprechung von der täglichen Praxis abweichen. Daher lohnt sich ein Blick auf die Urteile und ihre Auswirkungen auf die Personalarbeit. Mit zwei der Urteile wird sich der Bundesfinanzhof (BFH) in München beschäftigen müssen und somit sicherlich auch für Klarstellung sorgen.
I. Rechtliche Grundlage einer ersten Tätigkeitsstätte
Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom (BGBl 2013 I S. 285-291) wurde eine Vielzahl von Änderungen im steuerlichen Reisekostenrecht umgesetzt. Eine der grundsätzlichen Änderungen war die Neudefinition der ersten Tätigkeitsstätte (bis dahin regelmäßige Arbeitsstätte).
Eine erste Tätigkeitsstätte ist eine ortsfeste betriebliche Einrichtung, zu der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist (§ 9 Abs. 4 Satz 1 EStG).
Nach der gesetzlichen...