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BPatG Urteil v. - 5 Ni 30/13 (EP)

Gesetze: § 263 ZPO, § 99 Abs 1 PatG

Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Verfahren zur Übertragung von Ressourceninformation (europäisches Patent)" – zur Zulässigkeit einer Klageerweiterung auf sämtliche Patentansprüche

Tatbestand

Die Beklagte ist als Rechtsnachfolgerin der früheren Inhaberin, der N… Corporation aus E…, seit dem 12. März 2015 eingetragene Inhaberin des auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 1 148 681 B1 (Streitpatent), das am 19. April 2001 unter Inanspruchnahme der Prioritäten aus den englischen Anmeldungen GB 0009873 vom 20. April 2000 und GB 0012936 vom 26. Mai 2000 angemeldet worden ist. Das Streitpatent ist in englischer Verfahrenssprache veröffentlicht worden und wird beim Deutschen Patent- und Markenamt unter dem Aktenzeichen DE 601 15 530.0 geführt. Das Streitpatent trägt die Bezeichnung „Method for transferring resource information“ (in Deutsch: „Verfahren zur Übertragung von Ressourceninformation“) und umfasst in der erteilten Fassung 34 Ansprüche, von denen die Patentansprüche 1, 24, 25 und 29 nebengeordnet, während die übrigen Ansprüche unmittelbar oder mittelbar auf einen dieser Ansprüche zurückbezogen sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
KAAAG-36016

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BPatG, Urteil v. 21.09.2015 - 5 Ni 30/13 (EP)

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