Verfahrensrecht | Änderung des AEAO (BMF)
Der
Anwendungserlass zur
Abgabenordnung vom
wird
mit sofortiger Wirkung geändert (BMF, Schreiben vom 12.01.2017
- IV A 3 - S 0062/16/10005).
Seit der letzten Änderung durch das haben sich Änderungen ergeben in:
AEAO zu § 71 - Haftung des Steuerhinterziehers und des Steuerhehlers;
AEAO zu § 80a - Elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an Landesfinanzbehörden;
AEAO zu § 87a - Elektronische Kommunikation;
AEAO vor § 87b bis § 87e;
AEAO zu § 88 - Untersuchungsgrundsatz;
AEAO zu § 93c - Datenübermittlung durch Dritte;
AEAO zu § 109 - Verlängerung von Fristen;
AEAO zu § 122a - Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf;
AEAO vor § 130, § 131;
AEAO zu § 149 - Abgabe der Steuererklärungen;
AEAO zu § 157 - Form und Inhalt der Steuerbescheide;
AEAO vor § 172 bis § 177;
AEAO zu § 173a - Schreib- oder Rechenfehler bei Erstellung einer Steuererklärung (lesen Sie hierzu unsere Nachricht vom 30.01.2017);
AEAO zu § 175 - Änderung von Steuerbescheiden auf Grund von Grundlagenbescheiden und bei rückwirkenden Ereignissen;
AEAO zu § 175b - Änderung von Steuerbescheiden bei Datenübermittlung durch Dritte;
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (Sc)
Fundstelle(n):
AAAAG-35967