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Reform der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand
Zur Anwendung des § 2b UStG nach dem BMF-Schreiben vom 16.12.2016
[i]BMF, Schreiben vom 16.12.2016, BStBl 2016 I S. 1451Kurz vor Jahresende 2016 veröffentlichte das BMF das lang erwartete Schreiben zur Anwendung des § 2b UStG ( BStBl 2016 I S. 1451). Mit dem StÄndG 2015 vom (BGBl 2015 I S. 1834) hatte der Gesetzgeber die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand grundlegend reformiert. Ziel war die richtlinienkonforme Umsetzung des Art. 13 MwStSystRL durch eine konsequente Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPöR), soweit sie mit privaten Unternehmern im Wettbewerb stehen und ihre Nichtbesteuerung das Risiko einer Wettbewerbsverzerrung birgt. [i]Zu den Neuregelungen durch das StÄndG 2015 s. Hörster, NWB 44/2015 S. 3234, 3242 Der Gesetzgeber hat damit die BFH-Rechtsprechung der vergangenen Jahre umgesetzt. Den jPöR stand es bis frei, sich mittels einer Optionserklärung die Anwendung der bisherigen Rechtslage für eine Übergangsfrist zu sichern. Vielerorts wurde hiervon Gebrauch gemacht. Spätestens bis zum Ablauf der Übergangsfrist am müssen sich aber alle jPöR auf die anstehenden Veränderungen vorbereiten.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Grundlegende Neuerungen des § 2b UStG
[i]Grundlagen „Betrieb gewerblicher Art“ NWB RAAAE-83536 Die Umsatzsteuerpflicht der jPöR gem. § 2 Abs. 3 UStG a. F. k...