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FG Köln 14.09.2016 9 K 1560/14, BBK 3/2017 S. 107

Steuerrecht | Inkongruente Gewinnausschüttung bei GmbH zulässig

Eine inkongruente Gewinnausschüttung bei einer GmbH ist zulässig, wenn sie zivilrechtlich wirksam ist, d. h. einstimmig beschlossen worden ist. Es liegt auch kein S. 108Gestaltungsmissbrauch im Sinne von § 42 AO vor, wenn die inkongruente Gewinnausschüttung den anschließenden Verkauf der Beteiligung erleichtern soll.

[i]Inkongruente Ausschüttung und anschließender Verkauf An der A-GmbH waren A und seine beiden Schwestern S1 und S2 zu je 1/3 beteiligt. Nach dem Gesellschaftsvertrag richtete sich der Gewinnanteil nach der Beteiligungsquote; eine Öffnungsquote für eine hiervon abweichende Gewinnverteilung enthielt der Gesellschaftsvertrag nicht. Im Dezember 2007 beschlossen die drei Gesellschafter jedoch einstimmig, dass der Gewinn für 2007 und 2008 nur S1 und S2 zustehen soll. Im Juni 2008 verkauften S1 und S2 ihre Beteiligungen an die B-GmbH, deren ...

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