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Buchführung | Buchungsfehler löst keine vGA aus
Ein Buchungsfehler führt nicht zum Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Der Buchungsfehler ist vielmehr innerhalb der Bilanz gewinnwirksam zu korrigieren.
[i]Ausbuchung von ErlösenEine GmbH hatte im Jahr 2007 eine Forderung aus einem Werkvertrag gegenüber ihrem Gesellschafter gewinnerhöhend aktiviert. Im Jahr 2008 buchte sie einen Teil der Erlöse gewinnmindernd aus (per Erlöse an Forderung). Das FA sah hierin eine vGA.
Die GmbH machte hingegen geltend, dass der Forderungsbetrag gegen das Verrechnungskonto des Gesellschafters habe gebucht werden sollen und dass es sich bei der Ausbuchung um einen Buchungsfehler gehandelt habe.
[i]Buchungsfehler soll keine Vermögensverschiebung bewirken Das FG glaubte dem Vortrag der GmbH und ging von einem Buchungsfehler aus. Ein Buchungsfehler kann aber keine vGA auslösen; denn Buchungsfehler dokument...