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Erbschaftsteuer; | Vorausvermächtnis und Abfindungsanspruch nach Höferecht (§§ 3, 10 ErbStG; § 12 HöfeO)
Ein Erblasser hatte seinen Sohn zum Hoferben eingesetzt und jeder seiner drei Töchter ein Grundstück testamentarisch vermacht. Eine der Töchter (Stpfl.) hatte als Wertausgleich einen zusätzlichen Barbetrag erhalten; das restliche Barvermögen sollte auf alle vier Kinder gleichmäßig verteilt werden. Das FA rechnete der Stpfl. einen 1/4-Anteil am hoffreien Nachlaßvermögen sowie einen Abfindungsanspruch gegenüber dem Hoferben zu. Demgegenüber besteht nach dem nrkr. Urt. des der Erwerb der Stpfl. in einem Vorausvermächtnis in Gestalt des Grundstücks zzgl. des Wertausgleichsbetrags. Ein Abfindungsanspruch gegen den Hoferben ist ausgeschlossen, weil der Erblasser i.S. von § 12 Abs.1 HöfeO testamentarisch bereits eine ,,anderweitige Regelung'' getrof...