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Vermögensteuer; | Aktien und Urlaubspässe der Hapimag AG (§§ 110, 111 BewG)
Die Hapimag-Aktien und Hapimag-Urlaubspässe sind vermögensteuerlich nach dem wie folgt zu bewerten: (1) Die Hapimag-Aktien (einschl. Darlehen) sind mit dem sog. Rückkaufswert anzusetzen. Dieser ergibt sich aus den aktuellen Anschaffungskosten vom jeweiligen Bewertungsstichtag zuzüglich der noch nicht getilgten Darlehensforderungen abzüglich eines Risikoabzugs i.H. v. 18 v.H. der Summe aus aktuellen Anschaffungskosten und der ursprünglichen Darlehensforderung. Neben dem Wert der Aktie sind die vor dem Bewertungsstichtag entstandenen, noch nicht verfallenen Wohnrechtspunkte aus den letzten 5 Jahren und die am Stichtag entstandenen 12 Wohnrechtspunkte für das laufende Jahr mit dem ertragsteuerlichen Wert vom Stichtag als gesondert...