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Online-Nachricht - Donnerstag, 26.01.2017

Einkommensteuer | Leasingsonderzahlung bei Nutzungsänderungen in Folgejahren (OFD)

Die OFD NRW hat eine Kurzinformation mit Beispielen betreffend Leasingsonderzahlungen im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung bei Nutzungsänderungen des Leasinggegenstands in Folgejahren herausgegeben ().

Wesentliche Inhalte der Kurzinformation:

  • Im Falle der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG kann der Stpfl. bei entsprechender betrieblicher Nutzung des Leasinggegenstands eine Leasingsonderzahlung im Zeitpunkt der Zahlung nach § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG grds. in voller Höhe als Betriebsausgabe abziehen. Lediglich eine Vertragslaufzeit von mehr als fünf Jahren würde hiervon abweichend eine gleichmäßige Verteilung der Sonderzahlung auf die betroffenen Jahre erfordern (§ 11 Abs. 2 Satz 3 EStG).

  • Beim Kfz-Leasing ist sowohl die Nutzung des Pkw im Jahr des Abflusses der Sonderzahlung als auch die zukünftige Nutzung innerhalb des gesamten Leasingzeitraums maßgeblich. Spätere Nutzungsänderungen in Jahren nach der Zahlung, aber innerhalb des Zeitraums, für den die Sonderzahlung als Vorauszahlung geleistet wurde, führen zu Korrekturen des Steuerbescheids des Zahlungsjahres, soweit dieser verfahrensrechtlich noch änderbar ist.

  • Neben § 164 AO kommt als Korrekturvorschrift § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO in Betracht, da es sich bei der Nutzungsänderung um ein rückwirkendes Ereignis i. S. dieser Vorschrift handelt. Jedoch muss das Ereignis zum einen nach Entstehung des Steueranspruchs und zum anderen nach Erlass des ursprünglichen Steuerbescheids des betreffenden VZ eingetreten sein.

  • Ist die Nutzungsänderung als maßgebliches Ereignis bereits vor Erlass des ESt-Bescheids des Zahlungsjahres erfolgt, scheidet folglich eine Änderung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO aus. Soweit die Nutzungsänderung im Zeitpunkt der Veranlagung bereits eingetreten, dem FA aber noch nicht bekannt war, kann die Änderung der Steuerfestsetzung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO erfolgen.

Quelle: ; NWB Datenbank (Sc)

Fundstelle(n):
OAAAG-35705