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Reform der Familienkassen und Anhebung von Kindergeld und Kinderfreibetrag
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB YAAAG-35129 Mit dem Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes vom (BGBl 2016 I S. 2835) wird eine grundlegende Strukturreform der unübersichtlichen Familienkassenlandschaft in Deutschland hin zu einer Konzentration der Kindergeldbearbeitung bei der Bundesagentur für Arbeit eingeleitet. Materiell-rechtlich ist von Bedeutung, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag in zwei Schritten für 2017 und 2018 erhöht werden.
Ausführlicher Beitrag s. .
Reform der Familienkassen: 87 % der [i]Ab 2022: Bundesagentur für Arbeit oder Bundesverwaltungsamt als FamilienkassenKindergeldfälle in Deutschland werden von den 14 Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit bearbeitet. Daneben gibt es mehr als 8.000 Familienkassen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Mit der Neufassung des § 72 EStG erhalten die öffentlichen Arbeitgeber von Länder und Kommunen die Option, auf ihre Sonderzuständigkeit zur Festsetzung und Auszahlung des Kindergelds für ihre Beschäftigten zu verzichten und die Kindergeldbearbeitung an die Bundesagentur für Arbeit abzugeben. Im Bereich des Bundes müssen die Familienkassen sich bis zum entschieden haben, ob sie ihre Zuständigkeit auf die Bundesag...