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Track 04 | Entlassungsentschädigung: Kein Steuervorteil für Mitunternehmer
Laut einer Verfügung der OFD Frankfurt/M. sind Fälle bekannt geworden, in denen der Kommanditist einer GmbH & Co. KG, der gleichzeitig Geschäftsführer der Komplementär-GmbH (die keine eigene Geschäftstätigkeit entfaltet) ist, bei seinem Ausscheiden aus der Geschäftsführung eine Abfindung erhält, für die er die Steuerbegünstigung für Entschädigungen in Anspruch nehmen möchte. Dies ist aus Sicht der Verwaltung nicht möglich.
Wer als Arbeitnehmer bei seiner Entlassung eine Abfindung kassiert, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Tarifbegünstigung. Aber gilt das auch für einen Kommanditisten, der gleichzeitig Gesellschafter-Geschäftsführer der Komplementär-GmbH ist, die keine eigene Geschäftstätigkeit entfaltet? Kann der Kommanditist von der Tarifbegünstigung profitieren, wenn er aus der Geschäftsführung ausscheidet und hierfür eine Abfindung erhält?
Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main hat dies jetzt verneint. Es bestehe zwar zivilrechtlich ein Anstellungsverhältnis. Der Steuerpflichtige nehme jedoch eine Doppelfunktion wahr, da er nicht nur Organ der GmbH, sondern auch Mitunternehmer der KG ist. Die Geschäftsführertätigkeit kann nicht von seiner Eigenschaft als M...