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Einkommensteuer – Verluste aus Knock-Out-Zertifikaten mit Stopp-Loss-Schwelle (FG)
Anschaffungskosten für Knock-Out-Zertifikate sind im Verlustfall bei den Einkünften aus Termingeschäften als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn die Zertifikate eine Stopp-Loss-Schwelle haben, die dem Basispreis vorgelagert ist. Dies gilt sowohl vor als auch nach Einführung der Abgeltungsteuer.
Quelle: ; Revision zugelassen, Az. beim BFH: VIII R 1/17