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OLG Düsseldorf Urteil v. - I-16 U 95/98

Leitsatz

»1. Die Vollbeendigung einer GmbH setzt die Vermögenslosigkeit und die Eintragung der Löschung voraus.

2. Zur Schiedsfähigkeit von GmbH-Beschlussmängelstreitigkeiten.

3. Die Einrede des Schiedsvertrags kann nicht durchgreifen, wenn eine GmbH nicht nur aufgelöst worden, sondern zwischenzeitlich auch vermögenslos ist und deshalb vor der Löschung steht, weil in diesem Fall feststeht, dass das Schiedsverfahren nicht mehr durchführbar ist; einer Kündigung des Schiedsvertrags aus wichtigem Grund bedarf es in diesem Falle nicht zwingend.«

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
RAAAG-35179

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Nutzungsdauer:
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OLG Düsseldorf, Urteil v. 14.11.2003 - I-16 U 95/98

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