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Umsatzsteuer | Änderung des UStAE zum
Das BMF hat den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) geändert. Eingearbeitet wurden die neuere Rechtsprechung sowie verschiedene redaktionelle Änderungen ( NWB KAAAF-89289).
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass berücksichtigt zum Teil noch nicht die seit dem III C 3 - S 7015/15/10003 NWB HAAAF-18868 (BStBl 2015 I S. 1067) ergangene Rechtsprechung, soweit diese im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht worden ist.
Außerdem enthält der Umsatzsteuer-Anwendungserlass in gewissem Umfang redaktionelle Unschärfen, die beseitigt werden müssen.
Da dieses Schreiben somit lediglich redaktionelle Änderungen des UStAE ohne materiell-rechtliche Auswirkungen umfasst, bedarf es keiner Anwendungsregelung.