Betriebsaufspaltung bei Grundstücksverpachtung an gemeinnützige GmbH zum Betrieb einer staatlich anerkannten Ersatzschule
Teilnahme des Besitzunternehmens an der sachlichen Gewerbesteuerbefreiung der Betriebsgesellschaft
Leitsatz
1. Gegen das von der Rechtsprechung entwickelte Institut der Betriebsaufspaltung bestehen keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen
Bedenken.
2. Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer gemeinnützigen GmbH dieser
ein Grundstück zum Betrieb einer staatlich anerkannten Ersatzschule verpachtet.
3. Die Gewerbesteuerbefreiung der Betriebskapitalgesellschaft lässt die sachliche Verflechtung nicht entfallen.
4. Das Besitzunternehmen nimmt an der sachlichen Gewerbesteuerbefreiung der Betriebskapitalgesellschaft nach § 3 Nrn. 6 und
13 GewStG teil.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2017 S. 11 Nr. 23 DStR 2017 S. 2586 Nr. 48 DStRE 2017 S. 924 Nr. 15 EFG 2017 S. 412 Nr. 5 GmbH-StB 2017 S. 126 Nr. 4 KÖSDI 2017 S. 20235 Nr. 4 JAAAG-35014
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.