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BFH 23.02.1989 V B 60/88
Finanzgerichtsordnung; | Wechsel vom Antrag auf Aussetzung zum Antrag auf Aufhebung der Vollziehung (§ 69 FGO)
Im Beschwerdeverfahren gegen einen Beschluß des FG wegen Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids kann der Antragsteller nach Ablauf der Beschwerdefrist anstelle der zunächst begehrten Aussetzung der Vollziehung Aufhebung der Vollziehung beantragen ().