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Umsatzsteuer; | Zuwendungen zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (§§ 1, 10 UStG)
Der Bundesminister für Forschung und Technologie gewährt Zuwendungen zu Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Zuwendungen, die auf der Grundlage der bis zum gültigen Bewirtschaftungsgrundsätze für Zuwendungen auf Kostenbasis an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (BKFT 75) geleistet worden waren, wurden nach dem (BStBl 1976 I 391) grundsätzlich als nicht der USt unterliegende echte Zuschüsse angesehen. Mit Wirkung vom haben die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKFT 88) die BKFT 75 abgelöst. Für die auf der Grundlage der NKFT 88 gewährten Zuwendungen zu Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gilt ...