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BFH 15.09.1988 IV R 75/87
Einkommensteuer; | Auflösung einer Kapitalgesellschaft (§§ 16, 34 EStG 1979)
Wird eine Kapitalgesellschaft, an der eine hundertprozentige Beteiligung besteht, in der Weise aufgelöst und beendet, daß ihr Vermögen auf den Alleingesellschafter übertragen wird, so ist der hieraus beim Gesellschafter entstandene Gewinn tarifbegünstigt ().