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BFH 08.12.1988 IV R 24/87
Abgabenordnung; | Heilung von Bekanntgabemangel (§§ 122, 124 AO)
Wird ein ESt-Bescheid dem betroffenen Stpfl. bekanntgegeben und dadurch eine von ihm erteilte Bekanntgabevollmacht zugunsten seines StB nicht beachtet, wird der Bekanntgabemangel durch die Weiterleitung des ESt-Bescheids an den Bevollmächtigten geheilt. Die Einspruchsfrist beginnt mit dem Erhalt des Bescheides durch den Bevollmächtigten ().