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FG München 20.07.1988 III 139/86 U

Umsatzsteuer; | keine Uneinbringlichkeit bei Scheck-Unterschlagung (§ 17 UStG)

Das rkr. (EFG 1989, 144) trägt folgende Leitsätze: (1) Unterschlägt eine Angestellte Kundenverrechnungsschecks, gehören die unterschlagenen Beträge zum umsatzsteuerpflichtigen Entgelt. Der betrogene Unternehmer kann gegen die Versteuerung nicht einwenden, die Kundenforderungen seien uneinbringlich geworden. (2) Die Annahme von Verrechnungsschecks erfolgt zwar erfüllungshalber. Die mit diesen Verrechnungsschecks bezahlten Kundenforderungen erlöschen jedoch mit der Einlösung der Schecks durch die bezogenen Banken. Selbst wenn man ein Erlöschen der Grundforderung verneint, ist der Unternehmer zumindest seinen durch die Veruntreuung seiner Erfüllungsgehilfin geschädigten Kunden zum Schadensersatz verpflichtet, der im Wege der Naturalrestitution gem. § 249 BGB dazu führt...

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