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Außensteuer; | niedrige Besteuerung (§ 2 AStG)
Bei der Feststellung, ob eine in der Schweiz ansässige natürliche Person einer niedrigen Besteuerung i.S. des § 2 Abs.2 AStG unterliegt, sind die schweizerische Bundessteuer, die Staatssteuern der Kantone und die Gemeindezuschläge zur Staatssteuer als ,,in dem ausländischen Gebiet erhobene ESt'' zu berücksichtigen. Die beim Belastungsvergleich nach § 2 Abs.2 AStG zu berücksichtigende ,,deutsche ESt'' umfaßt nicht die Ergänzungsabgabe ().