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Umsatzsteuer; | Anrechnung von Parkgebühren (§ 10 UStG)
Beim Warenverkauf erstatten Unternehmen des Einzelhandels ihren Kunden häufig die Parkgebühren, die bei Benutzung nahegelegener Parkflächen entrichtet worden sind. Das gilt sowohl für die Benutzung firmeneigener als auch fremder Parkplätze oder -häuser. Hierzu ist folgende Ansicht zu vertreten: Bei Überlassung von Parkflächen bewirkt der Inhaber des Parkplatzes oder -hauses steuerpflichtige Umsätze, wenn der Fahrzeugbesitzer die Parkfläche selbst wählen und beliebig wechseln kann (, BStBl 1981 II 231; Abschn.77 Abs.2 UStR). Werden die Parkflächen vom Einzelhändler selbst überlassen, hat der Einzelhändler das Entgelt für den Warenumsatz in voller Höhe, d.h. vor Anrechnung der Parkgebühren, zu versteuern. Die angerechneten Parkgebühren sind als zurückgewährte Entgelte von den Ei...