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Körperschaftsteuer; | Steuererklärungsvordrucke für Sondervermögen i.S. von §§ 38, 43a und 49 KAGG
Das Wertpapier-Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft gilt als Zweckvermögen i.S. des § 1 Abs.1 Nr.5 KStG und ist grds. von der KSt befreit (§ 38 Abs.1 KAGG). Für bestimmte Ausschüttungen auf Anteilsscheine an einem Wertpapier-Sondervermögen ist jedoch die Ausschüttungsbelastung nach Maßgabe des § 27 KStG herzustellen (§ 38a KAGG). Die diesbezügliche Steuererklärung ist innerhalb eines Monats nach der Entstehung der KSt (Zeitpunkt, in dem die Ausschüttungen den Anteilsscheininhabern zufließen) nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck - KAGG 1 - abzugeben. Durch Art.9 des StRG 1990 sind die Kapitalanlagegesellschaften ab 1989 verpflichtet, für bestimmte Ausschüttungen auf Anteilsscheine an einem Sondervermögen einen Steuerabzug vom Kapitalertrag in Höhe von 10 v.H. vorzunehmen (§ 38b KAGG). Auf Grund dieser Rech...