Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
VG Osnabrück 17.09.2002 1 A 63/02, NWB 42/2003 S. 322

Verwaltungsrecht | Angehörige als Bestattungspflichtige

Nahe Angehörige, zu denen nicht nur Kinder und der Ehegatte, sondern auch die Geschwister des Verstorbenen zählen, sind gewohnheitsrechtlich dazu verpflichtet, für dessen Bestattung zu sorgen. Dass sie dabei u. U. nicht zu den Erben des Verstorbenen gehören, die nach § 1986 BGB die Kosten der standesgemäßen Beerdigung des Erblassers zu tragen haben, ändert daran nichts. Denn die zivilrechtlichen Vorschriften über die Kostentragungspflicht enthalten keine rechtliche Vorgabe für den Kreis der nach öffentlichem Recht Bestattungspflichtigen (OVG Lüneburg, Beschl. v. - 8 LA 158/02, FEVS 54, 375; so auch VG Osnabrück, Urt. v. - 1 A 63/02, Nds. Rpfl. 2003, 291).

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen