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Registrierkassen: Neue Anforderungen seit
Seit Jahresbeginn gelten in Deutschland neue Anforderungen an Registrierkassen. Diese müssen Daten elektronisch, einzeln und unveränderbar aufzeichnen und dabei mindestens zehn Jahre vorhalten können. Viele Unternehmer aus klassischen „Bargeldbranchen“ hinken immer noch hinterher; dabei können Versäumnisse mit Bußgeldern geahndet werden. Außerdem drohen bei Prüfungen Schätzungen, die i. d. R. zu Lasten des Unternehmers gehen. Allerdings besteht (noch) keine Pflicht, S. 37Registrierkassen zu nutzen. Mehr zum Thema unter http://go.nwb.de/iktbe.
Dinger, Elektronische Kassen: Umstellung bis Jahresende zwingend erforderlich, NWB-BB 9/2016 S. 264 NWB YAAAF-80152.