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Einräumung eines Vervielfältigungsrechts
, SAWP
Bei dem polnischen Vorabentscheidungsersuchen geht es um die Steuerbarkeit von Gebühren für Geräte und unbespielte Datenträger zur Aufzeichnung von Werken zum privaten Eigengebrauch, die durch Einrichtungen zur gemeinsamen Verwaltung von den Herstellern und Importeuren von Tonbandgeräten und anderen ähnlichen Geräten sowie unbespielten Datenträgern erhoben werden. Fraglich war, ob solche Urheberrechtsvergütungen Entgelt für eine steuerbare Dienstleistung darstellen. Das Verfahren hat auch Bedeutung für das deutsche Umsatzsteuerrecht. Die in Polen erhobene Urheberrechtsabgabe erscheint mit der Urheberrechtsabgabe in Deutschland gem. §§ 54 ff. UrhG (sog. Pauschalabgabe) vergleichbar zu sein.
A. Leitsatz
Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die Richtlinie 2010/45/EU des Rates vom geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass die Inhaber von Vervielfältigungsrechten zugunsten der Hersteller und Importeure von unbespielten Datenträgern und Geräten zur Aufzeichnung und Vervielfältigung, von denen Gesellschaften zur kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten für Rechnung der Rechtsinhaber, aber im eigenen Nam...