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SGB IX § 5

Teil 1: Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen

Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften

§ 5 Leistungsgruppen

Zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden erbracht:

  1. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,

  2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,

  3. unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen,

  4. Leistungen zur Teilhabe an Bildung und

  5. Leistungen zur sozialen Teilhabe.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
NWB GAAAG-14830

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