SGB IX § 146
Teil 2: Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht)
Kapitel 10: Statistik
§ 146 Periodizität und Berichtszeitraum
Die Erhebungen erfolgen jährlich für das abgelaufene Kalenderjahr.
Fundstelle(n):
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GAAAG-14830