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Billigungsprozess für Nichtprüfungsleistungen
Unterstützung durch den Abschlussprüfer mittels Informationsvereinbarung
Seit Beginn des Geschäftsjahres 2017 haben viele Prüfungsausschüsse der Unternehmen von öffentlichem Interesse erstmalig die vom Abschlussprüfer und seinem Netzwerk erbrachten Nichtprüfungsleistungen im Vorhinein zu billigen. Dieses Billigungserfordernis stellt die Prüfungsausschüsse der Unternehmen von öffentlichem Interesse vor besondere berichtstechnische Herausforderungen. Bereits vor der Leistungserbringung durch den Abschlussprüfer muss die Leistung durch den Prüfungsausschuss gebilligt worden sein. In dieser Situation stellt sich die Frage, ob und inwieweit der Abschlussprüfer den Prüfungsausschuss bei der Bewältigung dieser administrativen Herausforderungen unterstützen kann. Insbesondere bei kleineren Unternehmen von öffentlichem Interesse könnte eine entsprechend ausgestaltete Informationsvereinbarung mit dem Abschlussprüfer dazu beitragen, eine vollständige und zeitgerechte Informationsversorgung des Prüfungsausschusses sicherzustellen.
Der Prüfungsausschuss des PIE trägt die primäre Verantwortung für die Billigung der Nichtprüfungsleistu...