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FG München 28.06.1988 II [VII] 432/85 E

Einkommensteuer; | Kürzung des Höchstbetrags nach § 7b Abs.1 Satz 3 EStG bei gemischter Schenkung

Wird ein Gebäude auf Grund einer gemischten Schenkung erworben, ist der Höchstbetrag nach § 7b Abs.1 Satz 3 EStG anteilig, d.h. im Verhältnis entgeltlicher/unentgeltlicher Erwerb zu kürzen. Wie das FG München in seinem Urt. v. - II (VII) 432/85 E, rkr. (EFG 1989, 16), weiter ausführt, vermögen allein die Tatsachen, daß der Rechtsvorgänger nicht mehr Abschreibungen gem. § 7b EStG vornehmen kann und im Rahmen des § 21a EStG die Abschreibungsmöglichkeit auf die erhöhten Absetzungen beschränkt ist, die im Prinzip unterschiedlichen rechtlichen Auswirkungen des Kaufs einerseits und der Schenkung andererseits nicht wieder dahingehend zu verschmelzen, daß in vollem Umfang von einem entgeltlichen Erwerb ausgegangen werden könnte. Dementsprechend wird auch von der derzeit herrschenden Lehre und der Rechtsprechung eine Trennung der gemischten S...

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