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Körperschaftsteuer; | Vorteilsausgleich bei beherrschenden Gesellschaftern (§ 8 Abs.3 KStG)
Unterläßt es eine KapGes trotz geänderten Mietpreisniveaus, durch Änderungskündigung einen höheren Mietzins gegenüber den beherrschenden Gesellschaftern durchzusetzen, so liegt hierin der Verzicht auf eine vermögenswerte Rechtsposition. Dies ist eine verdeckte Gewinnausschüttung an den Gesellschafter. Bei einem beherrschenden Gesellschafter setzt die steuerrechtliche Berücksichtigung eines Vorteilsausgleichs voraus, daß er auf einer im voraus getroffenen, klaren und eindeutigen Vereinbarung beruht ().