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Steuerstrafrecht; | Steuerhinterziehung durch Unterschrift der gemeinsamen Steuererklärung?
Eine Beihilfe oder gar Mittäterschaft eines Ehegatten zur Steuerhinterziehung des anderen Ehegatten liegt nach Ansicht des (Rev. eingelegt, Az. beim BFH: IX R 40/00) nicht schon dann vor, wenn ein Ehegatte die gemeinsame Steuererklärung mitunterzeichnet, obwohl er weiß, dass der andere Ehegatte unrichtige Angaben zu seinen Einkünften gemacht hat. Etwas anderes ergibt sich nur dann, wenn sich das Verhalten des mitunterzeichnenden Ehegatten nicht in der reinen Unterschriftsleistung unter der gemeinsamen Steuererklärung erschöpft, sondern darüber hinaus sich das Verhalten als psychische Beihilfe in Form einer Bestärkung des Tatentschlusses oder der Mitwirkung an Vorbereitungshandlungen darstellt, eine Verabredung und ein einverständliches Zusammenwi...