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Abgabenordnung; | Verlustrücktrag bricht Bestandskraft des bisherigen Steuerbescheids (§§ 172, 177 AO)
Mit der Gewährung des Verlustrücktrags ist insoweit eine Durchbrechung der Bestandskraft des für das Rücktragsjahr ergangenen Steuerbescheids verbunden, als - ausgehend von der bisherigen Steuerfestsetzung und den dafür ermittelten Besteuerungsgrundlagen - die Steuerschuld durch die Berücksichtigung des Verlustabzugs gemindert würde. Innerhalb dieses punktuellen Korrekturspielraums sind zugunsten und zuungunsten des Stpfl. Rechtsfehler i.S. von § 177 AO 1977 zu berichtigen. Dabei darf jedoch nach nicht der in seinen Endpunkten durch die zunächst bestandskräftig gewordene Steuerfestsetzung (Obergrenze) und durch die bei isolierter Berücksichtigung des Verlustabzugs sich ergebende Steuerschuld (Untergrenze) festgelegte Änderungsrahmen über- oder unterschritten werde...