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FG Niedersächsisches 18.08.1988 III 504/87

Grunderwerbsteuer; | ,,Verschmelzung'' und ,,Umwandlung'' bei Personengesellschaften (§ 17 Abs.3 Nr.1 GrEStG)

Zwei GmbH & Co. KG hatten vertraglich vereinbart, miteinander zu ,,verschmelzen''. Die ,,Fusion'' sollte durch Aufnahme der Gesellschafter der einen Gesellschaft in die andere Gesellschaft unter Aufbringung neuer Kapitalanteile durch Einbringung des bisherigen Geschäftsbetriebs erfolgen. Hierbei fällt (d.h. wenn Grundstücke mit übertragen werden) GrESt an, da es sich weder um eine Verschmelzung noch um eine Umwandlung handelt.

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