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FG München 24.06.1988 XIV 84/87 U U2
Umsatzsteuer; | Behandlung einer ,,Frachthilfe'' (§ 10 UStG)
Die im Rahmen des Förderungsprogramms ,,Frachthilfe für Ostbayern'' gewährte Ausgangsfrachthilfe ist nach Auffassung des und U 2, EFG 1989, 39) nicht ustpfl. Gegen das Urt. wurde Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Vgl. hierzu Abschnitt 150 Abs.3 UStR.