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Einkommensteuer; | freiberufliche Tätigkeit eines Kfz-Sachverständigen (§ 18 EStG)
Einen der Berufstätigkeit der Ingenieure ähnlichen Beruf i.S. des § 18 EStG übt auch ein Kfz-Sachverständiger aus, der zwar keine Ausbildung besitzt, die der in den Ingenieurgesetzen der Länder vorgeschriebenen Tätigkeit entspricht, der aber durch seine praktische Tätigkeit als Gutachter vorwiegend auf dem Gebiet der Schadens- bzw. Unfallverursachung mathematisch-technische Kenntnisse nachweisen kann, die üblicherweise nur durch eine Berufsausbildung als Ingenieur vermittelt werden. Der IV.Senat des BFH schließt mit Urt. v. - IV R 63/86 an das Urt. des I.Senats v. - I R 109/77, BStBl 1981 II 118, an.