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FG Niedersächsisches 18.08.1988 VI 224/86
Körperschaftsteuer; | Übernahme von Aus- und Fortbildungskosten sowie von Kosten für die Meisterprüfung als verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8 KStG)
Während im mittelständischen Kfz-Gewerbe die von einer GmbH übernommenen Kosten für die Meisterprüfung eines Gesellschafters als abzugsfähige BA anzusehen sind, stellen die von derselben GmbH übernommenen Kosten für eine betriebswirtschaftliche Fachschulausbildung eines Gesellschafters ohne Vorliegen besonderer betrieblicher Belange eine verdeckte Gewinnausschüttung dar (Niedersächsisches FG, rkr. Urt. v. - VI 224/86).